Um
die Auswirkungen der Aussetzung des Zivildienstes aufzufangen,
beschloss der Bund die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes zum
1. Juli 2011. Frauen und Männer, ab Erfüllung der Schulpflicht, können
sich im sozialen und ökologischen Bereich, im Sport, Integration und
Kultur engagieren. Die Dauer beträgt in der Regel ein Jahr, mindestens
sechs, höchstens 24 Monate. Der Bundesfreiwilligendienst ist
grundsätzlich in Vollzeit zu leisten. Ab dem 27. Lebensjahr ist auch
Teilzeit von 20 Stunden möglich.
Informationen
zum Bundesfreiwilligendienst stellt das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter www.bundesfreiwilligendienst.de zur Verfügung.
Auf der Seite finden Sie umfangreiche Informationen zu allen Fragen
rund um den BFD, wie z.B. zu den Einsatzfeldern, Einsatzstellen,
Voraussetzungen oder der Einsatzdauer. Es wird auch eine bundesweite
Platzbörse angeboten, deren Suchfunktion viele Auswahlmöglichkeiten
bietet.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA) ist für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
zuständig. Auf der Internetseite www.bafza/... stehen verschiedene Merkblätter und Hinweise, z.B. zu Einsatzstellen oder Anerkennungsrichtlinien als Download zur Verfügung.
Aktualisiert am 27.02.2012 - Startseite ▲ nach oben